Anbau

Cannabis ist ein verbotenes Betäubungsmittel. Der Anbau, auch für medizinische Zwecke, ist nur mit Ausnahmebewilligungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) möglich.

Der Cannabis-Anbau erfolgt in enger Zusammenarbeit mit verschiedenen Vertragspartnern in der Schweiz, welche über Ausnahmebewilligungen des BAG verfügen.

Cannapharm AG hat eine Bewilligung des BAG zur Züchtung und Evaluierung von Cannabissorten. Wir verfügen über eine steigende Anzahl von ausgewählten Cannabissorten, die als Mutterpflanzen mit Unterstützung von Kunstlicht in permanentem, vegetativem Wachstum gehalten werden.

Zur Herstellung von Produkten zur medizinischen Anwendung oder wissenschaftlichen Forschung werden durch Stecklingsvermehrung genetisch identische Klone erzeugt, die im Feldanbau, im Gewächshaus oder unter Kunstlicht zur Blüte gebracht werden.

Alle Arbeiten von der Vermehrung, über Wachstum, Ernte und Verarbeitung der Pflanzen werden nach den Vorgaben der GAP (Good Agricultural Practice) durchgeführt.

Produktion

Cannapharm AG verfügt über eine Bewilligung des Schweizerischen Heilmittelinstituts (Swissmedic) zur Herstellung von und zum Grosshandel mit Arzneimitteln.

Alle Arbeiten zur Herstellung und zur Analytik unserer Produkte werden mit äusserster Sorgfalt nach den Vorgaben der GMP (Good Manufacturing Practice) durchgeführt.

Kontakt

CANNAPHARM AG
Burgergasse 50
CH-3400 Burgdorf
T: ++41 34 422 67 47
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