Vertrieb

Schweiz

Die Gesetzgebung in der Schweiz ermöglicht ab 1. August 2022 eine vereinfachte Abgabe von medizinischen Cannabisprodukten ohne eine Ausnahmebewilligung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG). Neu können THC-haltige Cannabispräparate (und -blüten) als Magistralrezepturen mittels Betäubungsmittelrezept eines Arztes/einer Ärztin in allen Apotheken abgegeben werden. Auch die Apotheken benötigen keine Ausnahmebewilligung des BAG mehr.

International

Die Gesetzgebung in der Schweiz ermöglicht ab 1. August 2022 den Export von THC-haltigen Cannabisprodukten und -präparaten zu medizinischen Zwecken.

Die rechtlichen Voraussetzungen  sind zur Zeit in allen Ländern unterschiedlich und stark in Bewegung. Eine zunehmende Anzahl von europäischen und aussereuropäischen Staaten erlaubt die medizinische Anwendung von Cannabis oder Cannabispräparaten.


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Anwendung

CANNAPHARM AG
Burgergasse 50
CH-3400 Burgdorf
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