Die Gesetzgebung in der
Schweiz ermöglicht ab 1. August 2022 eine vereinfachte Abgabe von medizinischen Cannabisprodukten ohne eine Ausnahmebewilligung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG). Neu können THC-haltige Cannabispräparate (und -blüten) als Magistralrezepturen mittels Betäubungsmittelrezept eines Arztes/einer Ärztin in allen Apotheken abgegeben werden. Auch die Apotheken benötigen keine Ausnahmebewilligung des BAG mehr.
Die Gesetzgebung in der Schweiz ermöglicht ab 1. August 2022 den Export von THC-haltigen Cannabisprodukten und -präparaten zu medizinischen Zwecken.
Die rechtlichen Voraussetzungen sind zur Zeit in allen Ländern unterschiedlich und stark in Bewegung. Eine zunehmende Anzahl von europäischen und aussereuropäischen Staaten erlaubt die medizinische
Anwendung von Cannabis oder Cannabispräparaten.
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