Die Gesetzgebung in der
Schweiz ermöglicht eine beschränkte
medizinische Anwendung von Cannabisextrakten mit einer Ausnahmebewilligung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) für jeden einzelnen Patienten mit ärztlichem Rezept. Die Abgabe erfolgt über Apotheken, die ihrerseits über eine Ausnahmebewilligung des Bundesamtes für Gesundheit verfügen.
Die rechtlichen Voraussetzungen sind zur Zeit in allen Ländern unterschiedlich und stark in Bewegung. Eine zunehmende Anzahl von europäischen und aussereuropäischen Staaten erlaubt die medizinische
Anwendung von Cannabis oder Cannabis-Präparaten.
Zurzeit ist ein Export von Cannabisprodukten und Cannabispräparaten aus der Schweiz aufgrund der restriktiven Gesetzesauslegung des Bundesamtes für Gesundheit nicht möglich. Politische Vorstösse im Parlament sind pendent.